Allgemein vereidigte und öffentlich bestellte Dolmetscherin und Übersetzerin für die rumänische und französische
      Sprache
     
      26.04.2024
      Der Zusammenschluss mehrerer Dolmetscher mit Übersetzungsbüros ist dann sinnvoll, wenn auch nachts und an
      Wochenenden gedolmetscht werden muss. Die Organisation und Einsatzvermittlung erfolgt durch unsere
      Dolmetscherbüros, die direkt mit dem Kunden abrechnen, und das Honorar an unsere Dolmetscher unter Abzug einer
      Provision weiterleiten. Für die Übersetzung von Ausbildungsnachweisen, Diplomen und Zeugnissen sollte ein
 rumänisch Übersetzer gesucht
      werden, der die Beglaubigung aufgrund seiner Eigenschaft als ermächtigter und beeidigter Übersetzer selbst
      mit einem Siegel anbringen kann.
      Für die Beauftragung von vereidigten Übersetzern gilt dies in ähnlicher Weise, insbesondere wenn sie ein
      rumänisches Scheidungsurteil in beglaubigter Form zu übersetzen haben. Entweder werden auch von ihnen
      in Hamburg arbeitende Übersetzer
      vermittelt, oder die Tätigkeit wird von einem anerkannten Übersetzungsbüro durch dort fest angestellte Übersetzer
	  ausgeübt.
     
     Mein Name ist Gabriele Andresen.
     
      Ich bin vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die rumänische und französische Sprache.
      
       Ich dolmetsche rumänisch-deutsch in Lübeck, moldauisch und deutsch-rumänisch auch in Frankfurt am Main, Schwerin
       und Hannover bzw. Lüneburg; außerdem kann direkt beim Kunden in Bremen gearbeitet werden.
      
     
     
      Ich werde mit dem Schwerpunkt Simultan- und Konsekutiv-Dolmetschen in Gerichtsverhandlungen, polizeilichen
      Vernehmungen, Meetings und Konferenzen als Dolmetscherin und Übersetzerin
      in Kiel, Neumünster, Lübeck, Itzehoe und Bad Bramstedt
      herangezogen.
     
     
      Für die 
rumänische Sprache wurde ich bei der Behörde für Inneres und Sport in
      Hamburg nach bestandenen Prüfungen als Dolmetscherin allgemein vereidigt und öffentlich bestellt.
      
Von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wurde ich
      
       für alle amtlichen
       Urteile und Dokumente
      
      zur Übersetzerin ermächtigt.
     
              Für die 
französische Sprache bin ich als staatlich geprüfte Übersetzerin allgemein vereidigt
              und öffentlich bestellt, und ich habe langjährige Erfahrung als allgemein beeidigte
              Dolmetscherin vor Gerichten, bei der Polizei und bei geschäftlichen und privaten Anlässen.
             
              Neben meiner Tätigkeit als Dolmetscherin und Übersetzerin
           für deutsch-rumänisch in Hamburg
              gebe ich Sprachunterricht in den Sprachen Rumänisch/Deutsch/Französisch.
             
             Ich biete an:
             
              - Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen und privaten Dokumenten
 
              - Dolmetschen für Organisationen und Privatpersonen
               
                - in Gerichtsverhandlungen
 
                - in Konferenzen (Konferenzdolmetschen/Kabinendolmetschen)
 
                - in Telefonkonferenzen
 
                - in Meetings
 
                - in persönlichen Gesprächen
 
               
               
              - Sprachbegleitung auf Messen oder Geschäftstreffen
 
              - Sprachunterricht in Rumänisch und Französisch
 
             
      
       Ich bin befugt, Urkunden in rumänischer und französischer Sprache in die deutsche Sprache und umgekehrt zu
	   übersetzen, und die Richtigkeit der Übersetzungen mit einem Stempel zu bescheinigen.
      
             Preise:
             
              Meine Preise richten sich nach Art und Umfang des Auftrags.
             
              Dolmetschen:  Zwischen 60,- und 100,- Euro pro Stunde oder Pauschalpreise.
              
Übersetzen:  Zwischen 1,30 und 2,10 Euro für 55 Zeichen pro Zeile
               oder Pauschalpreise.
              Der Mindestauftragswert beträgt in jedem Fall 40,- Euro.
             
 
             Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage, ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.
             
Sprachen:
             
              Rumänisch  <> Deutsch
              Französisch <> Deutsch
              Französisch <> Rumänisch
             
             Zudem beherrsche ich die englische Sprache in Wort und Schrift.
     
      Dem ging eine langjährige Tätigkeit in Einsätzen für die Gerichte und die Polizei in Rheinland-Pfalz,
      Saarland,
      Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen
      und Mecklenburg-Vorpommern voraus, bei denen beglaubigte Übersetzungen mit Apostillen angefertigt werden
      mussten. Zusätzlich wird erwartet, dass die Bewerber in bundesweit durchgeführten Telefonkonferenzen für
      das Bundesamt für Familie in den Sprachen
      Rumänisch und Französisch dolmetschen
      können, und zwar auch für Ärzte und Patienten. Letztere werden von der Dolmetscherzentrale für
      bundesweite Einsätze auf Tagungen, Vorträgen, Meetings oder Konferenzen in Hessen eingesetzt. Für den
      Einzugsbereich Hessen und Rheinland-Pfalz kann auch in der
 Liste der Übersetzer
      deutsch/rumänisch
      nach geeigneten Sprachmittlern gesucht werden. Auch im Krankenhaus der Untersuchungshaftanstalt muss
      sowohl für die Häftlinge als auch für Angeklagte und Beschuldigte im Strafverfahren und bei
      Haftprüfungsterminen gedolmetscht werden, auch nachts und an Wochenenden erfolgen Anrufe und
      Telefondolmetschen
      aus den Krankenhäusern der Justizvollzugsanstalten.
     
     
      Konferenzdolmetschen als Dolmetscher für Rumänisch und Deutsch
      gehört ebenso dazu wie Flüsterdolmetschen und Konsekutivdolmetschen für das Management bei der Übernahme
      von Unternehmen und bei Vertragsabschlüssen, meistens wird dort aber Simultandolmetschen gefordert.
      Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Sprachcoaching von Schauspielern, und Einsätze für Rundfunk und
      Fernsehen bei Berichterstattungen und Interviews im In- und Ausland.
      Die Sprachkenntnisse entwickelten sich bereits in Rumänien, wo sie zunächst zweisprachig und dann
      mehrsprachig dolmetschte. Anschließend wurde das
      Abitur in rumänischer Sprache übersetzt.
      In Deutschland wurde eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin für Französich absolviert,
      und internationale Konzerne verlangten eine mehrsprachige Fremdsprachensekretärin, sofern sie nicht
      ohnehin ein eigenes Übersetzerbüro beauftragen. Die Sprachkenntnisse wurden in verschiedenen
      Sprachenschulen für Moldauisch, Französisch und Rumänisch im Rahmen des Sprachunterrichts für
 rumänisch Dolmetscher
      angewendet und vertieft. Für die Vorlage bei deutschen Behörden sind beglaubigte Übersetzungen von
      Abschlusszeugnissen der Schulen und Hochschulen (Abitur) und sämtliche Schriftstücke mit einer Apostille
      versehen einzureichen. Dies gilt auch für das Auswärtige Amt in Berlin und die Ämter und Behörden in
      Schleswig-Holstein. Aufgrund dieser Qualifikation können
      Übersetzungen aus der rumänischen Sprache
      mit bundesweiter Gültigkeit angefertigt werden; denn gerade die deutschen Arbeitgeber verlangen nach
      beeidigten Übersetzungen von Arbeitszeugnissen und Ausbildungsnachweisen.
     
     
      Die Übersetzerin ist zur Anfertigung beglaubigter Kopien ermächtigt worden von den Justizdolmetschern in Hamburg
	  und Schleswig-Holstein, die ihr ein amtliches Siegel und die Befugnis verliehen haben,
 Übersetzungen rumänischer Dokumente
      zu beeidigen, und zusammen mit einer Vereidigung auch die Kopie zu beglaubigen.
      Eine weitere Voraussetzung der Tätigkeit für Botschaften und Konsulate ist die staatliche Prüfung zur
 
      Übersetzerin für die französische Sprache
      (Fachgebiet Rechtswesen) in Hessen. Teil dieses Abschlusses ist der Nachweis besonderer sprachlicher und
      fachlicher Kenntnisse auf juristischem Gebiet, um Urteile, Strafbefehle und Gerichtsbeschlüsse in
      Kenntnis der juristischen Fachsprache in eine andere Sprache übertragen zu können (juristische
      Fachübersetzungen).
      Bei der Behörde für Arbeit, bei der Kindergeldkasse und beim Familiengericht in Hamburg muss jede
      Übersetzerin für die rumänische und französische Sprache
      allgemein vereidigt und öffentlich bestellt werden, um befugt zu sein, öffentliche Urkunden in
      französischer Sprache, auch wenn diese mit Apostille versehen sind, zu übersetzen und zu beglaubigen.
      Bei den niedersächsischen Landesbehörden werden alle Justizdolmetscher für die rumänische Sprache mit
      deutschlandweiter Gültigkeit allgemein vereidigt und öffentlich bestellt.
     
      
      
       Adresse: Dolmetscherin und Übersetzerin, Hamburg und Kiel